Die Satzung
kunst3 ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit eigenem Stiftungsvermögen. Jedes Stiftungsmitglied bringt jährlich einen Beitrag in Höhe von 5.000 Euro ein. Das Geld fließt in diesen Anfangsjahren der Stiftung nicht in das Stiftungsvermögen, sondern wird zunächst dazu verwendet, dem Landesmuseum unmittelbar Ausstellungen zu ermöglichen, die ohne diese Unterstützung so gar nicht nach Münster kommen könnten.
Unsere Stiftungssatzung können Sie [hier] als pdf-Dokument herunterladen.